Montag, 28. November 2016

Wertgesetz und gesellschaftliche Anerkennung.


Barter

Es ist eine ungeschickte Formulierung: "Verteilung der verfügbaren Zeit" auf die "gesellschaftlich geltenden"  oder "geltend sollenden" Bedürfnisse: Die Entscheidung über die Verteilung der Zeit ist eben die Entscheidung über das "Gelten-Sollen" der jeweiligen Bedürfnisse: Das Allgemein-Gelten ist nichts anderes als die Anerkennung - für die Wissenschaftslehre konstitutiv, nämlich für deren reelle Grundlage - im 'Naturrecht' -, wo die Existenz des Anderen die Aufforderung an das empirische Individuum richtet, sich "als" Vernunftwesen zu konstiuieren: zum "Ich", nämlich dem Selbst-Bewusstsein...

Fichte kann im 'Naturrecht' den Akt der gegenseitigen, d. h. "wechselwirkenden" Anerkennung nur darstellen - insofern die Darstellung empirisch erscheint - als zwischen Zwei Individuen, "du und ich", was in der Tat eine subjektivistische Auffassung der Sache nahelegt; 'du und ich' als Paradigma, wovon "das Allgemeine" nur eine empirische, nämlich quantitative Ausweitung ist; Addition von cases, Häufung von "Fällen"; obwohl es aber doch 'logisch' umgekehrt gemeint sein muss!

Erst im Wertproblem ist die 'Anerkennung' allegemein gefasst: ist die Gesetztheit des Allgemeinen Voraussetzung für So-Gesetztheit (=als gleiche!) der Individuen.

Gelten ist natürlich immer gelten für..., nämlich für Anderes. Aber 'das Andere' - der Andere - 'ist' überhaupt nur als anderer, sofern er (mir) als solcher gilt. Mein Gelten ist "nichts als" mein Wirksam-Sein für Andere - und das setzt ipso facto dessen Gelten (=Wirksam-Sein) für mich; also beides "in einem einzigen Akt". Die 'Wechselwir- kung' ist nur die "Erscheinung" dieses 'einen Akts' in der Reflexion, für den Verstand, der vereinzeln und hernach addieren muss, in Raum und Zeit...

Der Markt ist die Lösung des Geltungs-, Anerkennungs-, Wert problems, weil er auch dessen realer historischer Grund ist. Er ist das reell Allgemeine,* das in die Vorstellung zuerst als logisch Allgemeines aufgenommen wird: Das Individuum wird jetzt, in der bürgerlichen Gesellschaft, "Subjekt": civis, der bourgeois wird citoyen, "Mensch"; zuvor war jeder das, was er eben war; jetzt sind sie alle dasselbe, "Mensch", "Gattung"; früher hatte jeder sein Recht, als privilegium, das ihm unter Ausschluss aller andern zugesprochen war; jetzt haben alle 'von Natur aus' dasselbe Recht, "Naturrecht". Der Vertrag als abstrakte Form des Tauschs wird zum Paradigma aller gesell- schaftlichen Verhältnisse, bis zum Exzess in Fichtes Revolutionsschriften!

Die Ware macht sie wirklich zu Gleichen - als Besitzer, d. h. sofern sie besitzen - des Arbeitsvermögens und der Bedingungen seiner Realisierung,** also insofern sie die wirkliche lebendige Arbeit "besitzen", d. h. kommandieren; und das tut der Arbeiter nicht.

Und hier kommen wir der Sache auf den Grund: Es handelt sich nämlich nicht um "Anerkennung überhaupt" - was eine rein formale Bestimmung wäre, d. h. gar keine; sondern um die Anerkennung als Gleiche; welche indes unter der bürgerlichen Form der Vergesellschsftung ebenfalls noch eine nur formale Bestimmung ist...

*) Die Konkurrenz ist die Verallgemeinerung actu, "prozessierend".
**) [Produktionsmittel] 

3. 8. 87 



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