Donnerstag, 7. Januar 2016

Gebrauchswert und gesellschaftliches Bedürfnis.


Es ist in der That das Gesetz des Werths, wie es sich geltend macht, nicht in Bezug auf die einzelnen Waaren oder Artikel, sondern auf die jedesmaligen Gesammtprodukte der besondren, durch die Theilung der Arbeit verselbständigten gesellschaftlichen Produktionssphären; sodaß nicht nur auf jede einzelne Waare nur die nothwendige Arbeitszeit verwandt ist, sondern daß von der gesellschaftlichen Gesammtarbeitszeit nur das nöthige proportionelle Quantum in den verschiednen Gruppen verwandt ist.

  • Gesellschaftliches Bedürfnis und Verteilung der Gesamtarbeitszeit.

Denn Bedingung bleibt der Gebrauchswerth. Wenn aber der Gebrauchswerth bei der einzelnen Waare davon abhängt, daß sie an und für sich ein Bedürfniß befriedigt, so bei der gesellschaftlichen Produktenmasse davon, daß sie dem quantitativ bestimmten gesellschaftlichen Bedürfniß für jede besondre Art von Produkt adäquat, und die Arbeit daher im Verhältniß dieser gesellschaftlichen Bedürfnisse, die quantitativ umschrieben sind, in die verschiednen Produktionssphären proportionell vertheilt ist. (Dieser Punkt heranzuziehn bei der Verthei-lung des Kapitals in die verschiednen Produktionssphären.) 

Das gesellschaftliche Bedürfniß, d. h. der Gebrauchswerth auf gesellschaftlicher Potenz, erscheint hier bestim-mend für die Quota der gesellschaftlichen Gesammtarbeitszeit, die den verschiednen besondren Produktions-sphären anheimfallen. Es ist aber nur dasselbe Gesetz, das sich schon bei der einzelnen Waare zeigt, nämlich: daß ihr Gebrauchswerth Voraussetzung ihres Tauschwerths und damit ihres Werths ist. Dieser Punkt hat mit dem Verhältniß zwischen nothwendiger und Mehrarbeit nur soviel zu thun, daß mit Verletzung dieser Propor-tion der Werth der Waare, also auch der in ihm steckende Mehrwerth, nicht realisirt werden kann. 
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Das Kapital III, MEGA II.15; S. 623f. [MEW 25, S. 648f.]




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