Samstag, 28. November 2015

Die Bildung von fiktivem Kapital.



Die Bildung des fiktiven Kapitals nennt man kapitalisiren. Man kapitalisirt jede regelmäßig sich wiederholende Einnahme, indem man sie nach dem Durchschnittszinsfuß berechnet, als Ertrag, den ein Kapital, zu diesem Zinsfuß ausgeliehen, abwerfen würde; z. B. wenn die jährliche Einnahme = 100 £ und der Zinsfuß = 5 %, so wären die 100 £ der jährliche Zins von 2000 £, und diese 2000 £ gelten nun als der Kapitalwerth des juristischen Eigenthumstitels auf die 100 £ jährlich. Für den der diesen Eigenthumstitel kauft, stellen die 100 £ jährliche Einnahme dann in der That die Verzinsung seines angelegten Kapitals zu 5 % vor. Aller Zusam- menhang mit dem wirklichen Verwerthungsproceß des Kapitals geht so bis auf die letzte Spur verloren, und die Vorstellung vom Kapital als einem sich durch sich selbst verwerthenden Automaten befestigt sich.

Auch da, wo der Schuldschein – das Werthpapier – nicht wie bei den Staatsschulden rein illusorisches Kapital vorstellt, ist der Kapitalwerth dieses Papiers rein illusorisch. Man hat vorhin gesehn, wie das Kreditwesen associirtes Kapital erzeugt. Die Papiere gelten als Eigenthumstitel, die dies Kapital vorstellen. Die Aktien von Eisenbahn-, Bergwerks-, Schifffahrts- etc. Gesellschaften stellen wirkliches Kapital vor, nämlich das in diesen Unternehmungen angelegte und fungirende Kapital, oder die Geldsumme, welche von den Theilhabern vor-geschossen ist, um als Kapital in solchen Unternehmungen verausgabt zu werden. Wobei keineswegs ausge-schlossen ist, daß sie auch bloßen Schwindel vorstellen. 


Aber dies Kapital existirt nicht doppelt, einmal als Kapitalwerth der Eigenthumstitel, der Aktien, und das andremal als das in jenen Unternehmungen wirklich angelegte oder anzulegende Kapital. Es existirt nur in jener letztern Form, und die Aktie ist nichts als ein Eigenthumstitel, pro rata, auf den durch jenes zu realisirenden Mehrwerth. A mag diesen Titel an B, und B ihn an C verkaufen. Diese Transaktionen ändern nichts an der Natur der Sache. A oder B hat dann seinen Titel in Kapital, aber C sein Kapital in einen bloßen Eigenthums-titel auf den von dem Aktienkapital zu erwartenden Mehrwerth verwandelt. 

Die selbständige Bewegung des Werths dieser Eigenthumstitel, nicht nur der Staatseffekten, sondern auch der Aktien bestätigt den Schein, als bildeten sie wirkliches Kapital neben dem Kapital oder dem Anspruch, worauf sie möglicher Weise Titel sind. Sie werden nämlich zu Waaren, deren Preis eine eigenthümliche Bewegung und Festsetzung hat. Ihr Marktwerth erhält eine von ihrem Nominalwerth verschiedne Bestimmung, ohne daß sich der Werth (wenn auch die Verwerthung) des wirklichen Kapitals änderte.

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Das Kapital III, MEGA II.15; S. 464f. [MEW 25, S. 484f.]






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