Donnerstag, 22. Oktober 2015

Lohnarbeit und Grundeigentum.

         

Es fragt sich nun, wie ergiebt sich der Uebergang aus dem Grundeigenthum in die Lohnarbeit? (Der Uebergang aus der Lohnarbeit in das Capital ergiebt sich von selbst; da dieses hier in seinen aktiven Grund zurückgegan-gen ist.) 

Historisch ist der Uebergang unstreitig. Er liegt schon darin, daß das Grundeigenthum Product des Capitals ist. Wir finden daher überall daß da, wo durch Reaction des Capitals auf die älteren Formen des Grundeigenthums das leztre sich in Geldrente verwandelt (dasselbe findet in andrer Weise statt, wo der moderne Bauer geschaf-fen wird) und daher gleichzeitig die Agricultur als durch das Capital betrieben sich in industrielle Agronomie verwandelt, nothwendig aus den cottiers, Leibeignen, Frohnbauern, Erbpächtern, Häuslern, etc Taglöhner werden, Lohnarbeiter, also die Lohnarbeit in ihrer Totalität erst geschaffen wird durch Aktion des Capitals auf das Grundeigenthum und dann sobald dieß einmal als Form herausgearbeitet ist, durch den Grundeigenthümer selbst. 

Dieser selbst clears dann, wie Steuart sagt, das Land von seinen überflüssigen Mäulern, reißt die Kinder der Erde los von der Brust, worauf sie gewachsen, und verwandelt so selbst die Erdarbeit, die ihrer Natur nach als unmittelbare Subsistenzquelle erscheint, in vermittelte Subsistenzquelle, von gesellschaftlichen Beziehungen rein abhängige. (Die wechselseitige Abhängigkeit muß erst rein herausgearbeitet sein, eh an wirkliche sociale Gemeinschaftlichkeit gedacht werden kann. Alle Verhältnisse als von der Gesellschaft gesezte, nicht als von der Natur bestimmte.) Dadurch allein die Anwendung der Wissenschaft erst möglich und die volle Productivkraft entwickelt. 
___________________________________________
Grundrisse, MEGA II/1.1, S. 200 [MEW 42, S. 201f.]  






Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen