Sonntag, 16. August 2015

Gültige Bedürfnisse.

Doré, Gargantuas Kindheit

Bedürfnis setzt Gebrauchswert. Den Tauschwert setzt die Nachfrage. Nachfrage ist das Bedürfnis, das gesell- schaftlich gilt; Bedürfnis, das sich in Tauschwert ausdrückt. Es ist das in Tauschwert ausgedrückte Bedürfnis, das darüber entscheidet, ob die darauf zu verwendende Arbeitszeit 'gesellschaftlich notwendig' ist. Das Quan- tum des gebotenen Tauschwerts entscheidet über den Grad der Notwendigkeit.

'Tauschwert ist gesellschaftlicher Gebrauchswert' (Rodbertus) ist nur dann mystifizierend, wenn Gesellschaft als Abstraktum genommen wird; wenn unbedacht bleibt, dass die wirklichen Gesellschaften in gegensätzliche Interessengruppen gespalten sind. Ausgedrückt ist die Spaltung der Gesellschaft in der unterschiedlichen Gültigkeit der verschiedenen Bedürfnisse. 



Ein individuelles Bedürfnis (nach Gebrauchswert) gilt als gesellschaftliche Nachfrage (nach Tauschwert) nur, wenn es als 'Kommando über fremde Arbeitskraft' auftritt. Tritt es lediglich als Kommando über eigne Arbeitskraft auf, muss es diese erst zu Geld machen, "veräußern", in 'Kommando über fremde Arbeitskraft' umtauschen, um zu gesellschaftlicher Geltung zu gelangen. Gelingt ihr das nicht, wird sie nicht als Nachfrage geltend, bleibt privat, fällt gesellschaftlich nicht ins Gewicht. - Nicht die konkrete Arbeit zählt, sondern die anteilige Verfügung über das Abstraktum Arbeitskraft.



Nachtrag 16. 8. 15:

Das Maß gesellschaftlicher Geltung ist Kommando über Arbeitszeit;  nämlich in der in Klassen gespaltenen Gesellschaft.






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